Ab Okober neu: 2m Mindestabstand beim Überholen! Autos durften sich bisher mit 1.5m Seitabstand am fahrenden Radfahrer vorbeischleichen. Damit ist nun Schluß!

1.5m sind für viele offensichtlich nicht einschätzbar, denn nicht selten wird auf Tuchfühlung überholt. Nun ist der Abstand so groß wie ein Basketballer mit guten Chancen auf Körbe oder ein Volleyballer der sich beim Blocken gut in den Weg stellt. Selbstverständlich gilt diese Größe auch bei weiblichen Spielerinnen und vor allem bei Radfahrerinnen. Diese können auch von Autofahrerinnen im SUV überholt werden, womit das Gendern für diese neue Verordnung auch geklärt wäre!