Radfahren in Tirol: Wo ist was erlaubt?

In Tirol gelten aktuell Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen. Raus „darf“ nur wer zur Arbeit muss (darf), einkaufen geht, dringende Arztbesuche erledigt oder auf eine kurze frische Luft schnappen Runde macht. Bevorzugt alleine, wenn mehrere, dann nur mit den im selben Haushalt lebenden Personen.
Eine Radtour oder Schitour zu unternehmen ist nicht nur untersagt, sondern ziemlich unpassend und unklug.

Die wenigen die an der „Front“ arbeiten und auf dem Weg dorthin wie gewohnt mit dem Fahrrad fahren, haben mit gesperrten Radwegen zu kämpfen. Nur gut, dass auf den Strassen kaum was los ist.

Das Corona-Virus stellt die Weltwirtschaft auf den Kopf. Mit zahlreichen Kollateralschäden muss zu rechnen sein. Radfahren ist somit zu den völlig entbehrlichen Tätigkeiten mutiert. Ein Auszug aus der Deutschen Weisung:

  1. Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.